Anmeldung zum Klavierunterricht bei Ebony Khadija Davis
Graf-Arco-Straße 7, 83626 Valley Tel.: 01738243390
Hiermit wird______________________________________________
geb. am________in________________________________________
wohnhaft in______________________________________________
Telefon__________________________________________________
im folgenden Schülerin/Schüler genannt, zum Klavierunterricht bei Ebony Davis, im folgenden Lehrerin genannt, angemeldet.
Gesetzlich wird die Schülern/der Schüler vertreten durch___________
wohnhaft in ______________________________________________
Telefon_____________________
1. Die Lehrerin unterrichtet die Schülerin/den Schüler im Fach Klavier. Der Unterricht wird als Einzelunterricht erteilt.
2. Der Unterricht beginnt am ______; die ersten 8 tatsächlich durchgeführten Unterrichteinheiten gelten als Probezeit. Bei Kündigung innerhalb der Probezeit wird nur die Probezeit (2Monate) berechnet; für ihre Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Nach der Probezeit kann dieser Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung ist nur zum 28.02. und zum 31.8. zulässig; zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; das gleiche gilt für Nebenabreden zu diesem Vertrag. Mündlich Absprachen mit der Lehrkraft haben keine Rechtskraft. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden.
3. Das Unterrichtsjahr entspricht dem Kalenderjahr; demgemäß ist das Unterrichtshonorar als Jahreshonorar gerechnet und in 12 gleichen Teilen in Höhe von __ € monatlich, fällig jeweils am 1. eines Monats, bar zu entrichten oder zu überweisen auf folgendes Konto:
Inhaberin: Ebony Davis
Bank: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Konto (IBAN): DE04 7025 0150 0010 3075 85
BIC: BYLADEM1KMS
4. Der Unterricht wird in Unterrichtseinheiten von wöchentlich einmal 30/45 Minuten zu einem festen Termin erteilt. An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Nimmt die Schülerin/der Schüler aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann nach Abspräche mit der Lehrkraft ein Nachholtermin vereinbart werden, sofern die Mitteilung rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor Unterrichtstermin) erfolgt und Umdisponieren seitens der Lehrkraft möglich ist. Bei Erkrankungen der Schülerin/des Schülers oder der Lehrerin entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen. Kann die Lehrerin aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nachgeholt bzw. im Voraus erteilt wenn dies möglich ist. Eine über die Unterrichtszeit hinausgehende Aufsichtspflicht kann von der Lehrerin nicht wahrgenommen werden.
Ort, Datum___________________________________________________
Schüler/Schüler bzw., gesetzlicher Vertreter für
die Schülerin/der Schüler in eigenen Namen _________________________